09.06.2012, 00:00 Uhr | MAZ

Nichts Neues von Vogelsänger CDU Landtagsabgeordnete fragten nach dem aktuellen Stand zum Ausbau der B 96
Minister Vogelsänger beantwortete eine Kleine Anfrage zum Ausbau der B 96.

LÖWENBERG/FÜRSTENBERG: Die CDU-Landtagsabgeordneten Frank Bommert und Henryk Wichmann haben eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, um Antworten zum aktuellen Stand des Ausbaus der B 96 einschließlich der Ortsumfahrungen zu erhalten. In einem "Eckpunktepapier zum Ausbau der Bundesstraße B 96 im Land Brandenburg" haben sich Politik und Wirtschaft aus der Region Oberhavel und Mecklenburg-Vorpommern im September 2011 für den Ausbau der B 96 ausgesprochen.
Kernpunkte sind dabei die Fortführung des Ausbaus der B 96 von Berlin bis nach Sassnitz, eine Anpassung der Ausbauziele durch Konzentration und Prioritätensetzung, ein zeitnaher Ausbau der 
B 96 von Oranienburg bis zur Ortsumfahrung Teschendorf-Löwenberg und die Herstellung der Ortsumfahrung Fürstenberg/Havel. Für den Ausbau der Ortsumfahrung Teschendorf-Löwenberg sollte bereits im ersten Quartal 2011 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. "Bis heute ist dies leider nicht geschehen",so Bommert.
Auf seine Frage nach dem aktuellen Sachstand zur Planung der Ortsumgehung Teschendorf-Löwenberg, erhielt er von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger namens der Landesregierung folgende Antwort: Für die Maßnahme liege der technische Entwurf vor. Derzeit würden verwaltungsinterne Abstimmungen zur Erteilung des Gesehenvermerkes
durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
erfolgen. Das Vorhaben sei im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) als "Weiteres wichtiges Vorhaben" eingeordnet. Es sei zu begrüßen, dass das Projekt weiterhin im IRP verankert ist und damit gegenüber den anderen Vorhaben, die nicht enthalten sind, eine besondere Priorität habe. Aufgrund des Planungsstandes könne derzeit die Finanzierungssituation noch nicht eingeschätzt werden. Bei Vorliegen des Baurechts werde die Finanzierung der Maßnahme in den Finanzierungsprogrammbesprechungen mit dem Bund abgestimmt.

Bommert und Wichmann fragten weiter, welche Gründe es dafür gebe, dass
das Planfeststellungsverfahren bis heute nicht begonnen wurde. Darauf Vogelsänger: "Voraussetzung für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist der oben genannte Gesehenvermerk des
Bundesministeriums, der bisher nicht vorliegt."

Die Landtagsabgeordneten wollten auch wissen, auf welche Höhe die Landesregierung die Planungskosten für den Ausbau der Ortsumfahrung Löwenberg-Teschendorf schätze. Die noch benötigten Planungskosten bis zum Bau schätzt die Landesregierung auf rund 0,9 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel seien im Landeshaushalt veranschlagt und würden entsprechend des Fortgangs der Planung bereit gestellt.

Letzte Frage an die Landesregierung: "Wie bewertet die Landesregierung die in dem Eckpunktepapier dargelegte Prioritätensetzung bezüglich der einzelnen Ausbauabschnitte der B 96? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung damit in Bezug auf die Forcierung der Planung der Ortsumfahrung Fürstenberg/Havel?" Der Ausbau der B 96 in Nordbrandenburg sei ein Projekt, das nur schrittweise vorangetrieben werden könne, so Vogelsänger. Die Landesregierung sei weiterhin der Auffassung, dass ein Ausbau der B 96 erfolgen soll. Gleichwohl seien insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen für Planung und Bau der einzelnen Abschnitte zu berücksichtigen. Priorität habe die oben angeführte Ortsumgehung Teschendorf-Löwenberg.

Die Ortsumfahrung Fürstenberg ist ebenfalls im IRP als "Weiteres wichtiges
Vorhaben" eingeordnet. Der Landesbetrieb Straßenwesen sei hierzu
beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Fürstenberg/Havel zu prüfen, ob eine bahnparallele  Variante ("Mittelvariante") mit der Zielstellung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen in Einklang gebracht werden
könne, um gegebenfalls auf die linienbestimmte große Westumgehung alternativ zu verzichten.