Fördermittelvergabe durch den Wirtschaftsminister Dierk Homeyer/Frank Bommert: Fördermittel sind ohne Bonitätsprüfung geflossen – Verstoß gegen die eigene Fördermittelbestimmung
Nach den Aussagen des Wirtschaftsministers und der Landesinvestitionsbank (ILB) im heutigen Wirtschaftsausschuss ist bestätigt, dass es keine Bonitätsprüfung und erhebliche Zweifel seitens der ILB in der über drei Millionen Euro hohen Fördermittelvergabe an die Firma Human BioSciences gegeben hat.
Dierk Homeyer, Mitglied des Wirtschaftsausschusses und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sagt dazu:
„Die drei Millionen Euro hätten niemals ausgezahlt werden dürfen. In dem Fall wurde gegen die eigenen Fördermittelbestimmungen verstoßen: die vorgeschriebene Bonitätsprüfung hat nie statt gefunden und sollte durch hauseigene Bordmittel ersetzt werden. In einer Fördermittelprüfung, bei der sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet war, ist dies ein höchst dubioser Vorgang seitens der Landesinvestitionsbank und des Wirtschaftsministeriums. Es ist nicht nachvollziehbar weshalb die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über das von der ILB selbst angestoßene Ermittlungsverfahren nicht abgewartet wurde.
Minister Christoffers hat sich den Fall selbst auf seinen Tisch gezogen. Er trägt die politische Verantwortung, dass er bei einem wiederholt als ‚nicht normaler Konstruktion‘ bewerteten und ‚mit Bauchschmerzen‘ begleiteten Förderobjekt nicht von seinem Ermessen Gebrauch gemacht hat, die Zahlungen weiterhin zurückzuhalten.“
Frank Bommert, mittelstandspolitischer Sprecher des CDU Fraktion Brandenburg, sagt zudem: „Als Unternehmer ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb das Land auf eine Sicherung der Fördermittel durch belastbare Fakten wie beispielsweise eine Hypothek auf Brandenburger Grundstücke verzichtet hat. Stattdessen hat man sich mit Bürgschaftserklärungen von GmbHs mit Sitzen im Ausland vertrösten lassen. Zumal deren Bonität auch ungeprüft blieb.
Offen bleibt, ob die Unterlagen, auf die die ILB anstelle der vorgeschriebenen Bonitätsprüfung zurückgegriffen hat, einen angemessenen Ersatz darstellen. Nach den Aussagen der ILB-Vertreter im Ausschuss waren dies maßgeblich Unterlagen zur aktuellen Liquidität (Zahlungsfähigkeit), nicht zur Bonität (Kreditwürdigkeit). Offen bleibt zudem, weshalb gegen den Förderbescheidvorgaben verstoßen und darauf verzichtet wurde, den Fördermittelbescheid abzuändern.“
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