24.03.2021, 14:55 Uhr | AC

Wir wollen die Verfahren der Brandenburger Verwaltung entbürokratisieren und vereinfachen.


Wir setzen uns für Entbürokratisierung ein. Künftig wird die Anwendungsuntergrenze des Vergabegesetzes zunächst auf 5.000, bzw. 10.000 Euro angehoben. Dies wird gerade aufgrund der beschlossenen Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro bei Kleinstaufträgen zu einer spürbaren Entlastung führen – sowohl bei Betrieben als auch in der Verwaltung. Darüber hinaus haben wir die Landesregierung beauftragt, dass sie im dritten Quartal diesen Jahres, Vorschläge zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Förderverfahren vorlegt. Fördermittel müssen bei allen Brandenburger Unternehmen einfach ankommen.