Verkaufsoffene Sonntage entzerren das Kaufgeschehen in der Vorweihnachtszeit.
Viele Gemeinden hatten anlässlich geplanter Weihnachtsmärkte die im Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz in §5, Absatz 1 gefasste Regelung genutzt, nach der die örtlichen Ordnungsbehörden in ihrem Gemeindegebiet an zwei Sonntagen innerhalb von vier Wochen aufgrund von besonderen Ereignissen Ladenöffnungen erlauben können. Als mittelstandspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landtag Brandenburg bin ich der Meinung: Gerade in der Corona-Krise können verkaufsoffene Sonntage dazu beitragen, das Kaufgeschehen in der Vorweihnachtszeit zu entzerren. Darüber hinaus ist doch klar, durch Corona ist dem Handel in diesem Jahr ein großer Teil des Umsatzes weggebrochen. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr und Sommer haben aber gezeigt, dass bei guten Hygienekonzepten der Einfluss des Einzelhandels auf die Corona-Lage gut zu kontrollieren ist. Gerade aus diesem Grund sollten die Kommunen in der Vorweihnachtszeit und dem zu erwartenden Anstieg des Kaufgeschehens im Weihnachtsgeschäft die Möglichkeit haben, über verkaufsoffene Sonntage die Besucherströme zu entzerren. Selbst, wenn mit den wegfallenden Weihnachtsmärkten in diesem Jahr, der ursprüngliche Anlass wegfällt, bietet die mögliche Entzerrung im Weihnachtsgeschäft hier einen neuen, das Infektionsgeschehen eindämmenden, Anlass.
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