30.09.2020, 14:03 Uhr | AC

Die Anhebung der Vergabefreigrenzen wird in Zukunft bürokratische Ausschreibungen deutlisch verringern.


Ab dem 1.10.2020 werden in Brandenburg die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte angehoben. Für die Wirtschaft in Brandenburg bedeutet das weniger Bürokratie und ebenso eine Zeitersparnis für unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die sich nun nicht mehr aufwendig auf Ausschreibungen für Aufträge unterhalb der Freigrenzen bewerben müssen.